Schutz geografischer Herkunftsangaben
Gegenstand
Verfahren
Verbände können geografische Herkunftsangaben als Kollektivmarken anmelden. Damit wird sichergestellt, dass nur Mitglieder, die bestimmte Qualitätsstandards und die geografische Herkunft einhalten, das Zeichen nutzen dürfen.Die wichtigste Bedeutung im Markenrecht ist der Schutz vor Täuschung. Es ist untersagt, geografische Angaben für Waren oder Dienstleistungen zu nutzen, die nicht aus dem genannten Ort stammen, sofern dadurch die Gefahr einer Irreführung über die Herkunft besteht.
