Markenschutz

Gegenstand

Die Marke dient als Kennzeichen zur Unterscheidung der Ware bzw. Dienstleistung eines Unternehmens von den Waren bzw. Dienstleistungen eines anderen. Anmelden können nach heutigem Recht jedoch nicht nur Unternehmen für ihre Waren oder Dienstleistungen, vielmehr kann jeder alles anmelden. Es können Wort- oder Bildmarken und Kombinationen von Wort- und Bildmarken geschützt werden. Der Schutz geht über die Ware oder Dienstleistung, für welche die Marke bestimmt ist, hinaus und erstreckt sich auf ähnliche Waren oder Dienstleistungen. Ebenso erstreckt sich der Schutz nicht nur auf identische, sondern auch auf mit der geschützten Marke ähnliche Marken.

Im Gegensatz zu Erfindungen oder Geschmacksmustern braucht eine Marke am Anmeldetag nicht neu zu sein. Wer jedoch über eine gleiche oder ähnliche, ältere Marke verfügt, kann gegen eine jüngere Markenanmeldung vorgehen.

Verfahren

Das Patent- und Markenamt prüft von Amts wegen, ob absolute Eintragungshindernisse bestehen, beispielsweise ob die Marke beschreibend ist, Unterscheidungskraft hat oder ein Staatswappen enthält. Nach Abschluss dieser Prüfung wird die Marke eingetragen und diese Eintragung im Markenblatt bekannt gemacht. Dann beginnt eine dreimonatige Widerspruchsfrist, innerhalb der andere Firmen aufgrund verwechslungsfähiger, für ähnliche Waren oder Dienstleistungen geschützter Marken Widerspruch einlegen können. Nur dann prüft das Amt, ob die angemeldete Marke mit der geltend gemachten älteren Marke verwechselbar ist.

Marken müssen innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Eintragung benutzt werden. Die Benutzung darf später nicht länger als fünf Jahre unterbrochen werden. Eine nicht ordnungsgemäß benutzte Marke wird auf Antrag gelöscht. Auch ist mit einer solchen Marke kein erfolgreicher Widerspruch möglich. Die Laufzeit einer deutschen Marke beträgt zehn Jahre. Sie kann beliebig oft gegen Zahlung einer Gebühr um jeweils zehn Jahre verlängert werden.

Da auch im Ausland Marken am Anmeldetag nicht neu sein müssen, kann man jederzeit auch schon langjährig benutzte Marken im Ausland anmelden, vorausgesetzt, dass niemand zuvorgekommen ist.

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