Werktitelschutz

Grundsätzlich sind auch Titel von Werken wie Druckschriften, Filme, Computerprogramme, etc. nach dem Markengesetz schützbar. Das Titelrecht entsteht mit der tatsächlichen Benutzungsaufnahme, wenn der Titel unterscheidungskräftig ist, ansonsten wenn er Verkehrsgeltung erreicht hat. Ausnahmsweise kann eine Vorverlegung des Schutzes in Betracht kommen: so erfolgt die Benutzungsaufnahme bei Druckschriften bereits mit Erscheinen des Werkes. Auch wird die Ankündigung eines Werkes unter seinem Titel einer tatsächlichen Benutzungsaufnahme durch Erscheinen gleichgestellt, wenn das Werk unter dem Titel in angemessener Frist erscheint (sog. Titelschutzanzeige). Die Wirkungen des Titelschutzrechts laufen wiederum mit dem des Markenrecht parallel.

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