WILLKOMMEN
Als Patentanwalt kenne ich den Zeitaufwand und die Kosten, die mit der Entwicklung und Gestaltung eines neuen Produkts oder der Etablierung einer Handels- bzw. Dienstleistungsmarke verbunden sind. Nachdem in den meisten Fällen aus praktischen Gründen ein Geheimnisschutz nicht zu verwirklichen ist, berate ich zwecks Sicherung innovativer Leistungen insb. klein- und mittelständische Unternehmen sowie "Start-ups" und freie Erfinder auf allen einschlägigen Gebieten des geistigen Eigentums... :
Anders als etwa die Rechtsordnung der Vereinigten Staaten zeichnet sich die deutsche Rechtsordnung sowohl im technischen wie auch im ästhetischen Bereich durch eine Zweistufigkeit (Patent / Gebrauchsmuster; Urheberrecht / Geschmacksmusterrecht) aus, bei der die jeweils sog. „kleine Münze“ (Ge-brauchsmuster; Geschmacksmuster) durch schnelle Verfügbarkeit und betont niedrige Anforderungen den Wünschen des Rechtsschutzsuchenden sehr entgegen zu kommen vermag. Die im deutschen Recht insoweit ohnehin schon differenzierteren Immaterialgüterrechte werden zusätzlich insb. durch den formlosen generalklauselartig ausgestalteten wettbewerbsrechtlichen Leistungs-schutz der §§ 3 und 4 ff. UWG ergänzt, welcher auch für den dritten großen Wirkbereich, dem Kennzeichenrecht, Anknüpfungspunkte bereit hält.
Als einen Kern meiner Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte (vgl. Menü) sehe ich die individuelle Begleitung z.B. einer Innovation von der Entwicklungsphase über die Anmeldung eines Schutzrechts bis zu dessen Durchsetzung oder ggf. Verwertung. Das Team der ansonsten unabhängigen Kanzlei steht zudem mit einem Netzwerk von Rechts- und Patentanwälten im In- und Ausland in Kontakt, so dass jedwede Interessen der Mandantschaft optimal wahrgenommen werden können.