Softwareschutz, KI & IoT

Die Überschrift lässt zunächst vermuten, es gäbe eine Rechtsmaterie, die sich ausschließlich mit dem Schutz von Software, Künstlicher Intelligenz (KI) oder generell dem Internet der Dinge (IoT) befasst. Dies ist jedoch nicht so. Vielmehr ist der Softwareschutz et.al. dem vorhandenen Rechtssystem zuzuordnen und diesbezügliche Rechtsprobleme mit den vorhandenen allgemeinen Rechtsnormen, insbesondere denen von Patent-, Urheber- und/oder Wettbewerbsrecht zu lösen. Darüber hinaus kann für ein Softwareprogramm Werktitelschutz in Frage kommen. Weil die einschlägige Rechtsprechung wie die Softwaretechnik selbst einem raschen Wandel unterliegen, sind geeignete Rechtsmittel letztlich stets anhand des konkreten Einzelfalls auszuwählen.

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